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Umgangskosten nicht bezahlbar
#2
Moin.

So wie es aussieht, könnte für Dich das SGB II interessant sein,

Dein sozialrechtlicher Bedraf wird stark von den Umgangskosten geprägt, von Deinem Einkommen kannst Du bereinigend den KU abziehen. Im Sinne des SGB II bist Du vermutlich bedürftig und hast damit Anspruch auf Unterstützung, sprich Aufstockung.

Such hier mal nach entsprechenden Beiträgen und Modellrechnungen... und entspanne Dich etwas.Rolleyes
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Nachrichten in diesem Thema
Umgangskosten nicht bezahlbar - von ichzahlealsobinich - 09-07-2012, 12:45
RE: Umgangskosten nicht bezahlbar - von Skipper - 09-07-2012, 14:01

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