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Verfahren wegen Unterhaltspflichtverletzung, LG Augsburg
#28
(09-07-2012, 15:31)p schrieb:
(09-07-2012, 12:42)Gina111 schrieb: und so leben wir am Existenzminimum, und am Ende des Geldes ist noch verdammt viel Monat übrig!

Und du meinst, Väter wie Camper schwimmen in ihrem reichlich fleissenden ALG - 2 Geld und sie haben selbstverständlich freie Wahl, Unterhalt zu zahlen oder nicht?

Sie werden nicht entlassen, sondern sie "lassen sich kündigen"?
Sie sind reich, aber "rechnen sich arm"?
Sie sind körperlich topfit, spielen aber Simulant und "Drückeberger"?
Sie sind psychisch auch nach Trennung, Kindverlust und Gerichts- und Berufsstress immer gut drauf, machen aber auf Frust, weil sie nicht mehr über Frau und Kind "bestimmen können"?

Gute Sammlung, was? Alles schon tausendmal gehört.

Hallo,
nein, das denke ich natürlich nicht! Selbstverständlich gibt es Unterhaltspflichtige (damit meine ich auch Mütter) die gekündigt werden, krank sind und die von Seiten der betreuenden Elternteile ungerecht behandelt werden!
Allerdings kann man sich um eine neue Anstellung wieder bemühen, und es gibt mittlerweile genug Gesetze und Urteile um auch den betreuenden Elternteilen auf die Finger zu klopfen um die Interessen der nicht betreuenden Elternteile zum Wohle der gemeinsamen Kinder durch zusetzten!
Aber das ist nicht der Punkt, wer aufmerksam gelesen hätte, hätte erkannt dass ich damit gemeint habe das man als Elternteil und zwar egal welcher für die Kinder die man gemeinsam in die Welt gesetzt hat auch gemeinsam so gut es geht sorgen sollte!!

Es geht hier um die gemeinsamen Kid`s, und nicht um die Ex-Partner!! Eltern bleibt man auch nach der Trennung. Wenn jemand sein Kind nicht unterstützen kann weil er krank ist, so ist er auch nicht leistungsfähig, dies ist ein ungeschriebenes Tatmerkmal der Unterhaltspflichtverletzung!

LG Gina
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RE: Verfahren wegen Unterhaltspflichtverletzung, LG Augsburg - von Gina111 - 09-07-2012, 16:20

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