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Verfahren wegen Unterhaltspflichtverletzung, LG Augsburg
#33
(09-07-2012, 16:59)Gina111 schrieb: aber bitte vergesst einfach eure Kid`s nicht, die können nichts dafür.

LG Gina

Hallo Gina,

Gerade deshalb kämpfe ich darum, meine Unschuld zu beweisen. Also nicht wegen mangels an Beweisen frei gesprochen zu werden, sondern wegen erwiesener Unschuld.

Und dann geht es weiter. Wenn es so klappt wie ich mir das vorstelle mit dem § 580 ZPO (Restitutionsklage, so etwas ähnliches, wie ein Wiederaufnahmeverfahren)

Da klage ich dann den gezahlten Unterhalt von Papa Staat ein (nicht von der Exfrau und auch nicht von den Kindern), dazu noch eine gehörige Portion Schmerzensgeld, dass ich den Kindern genug hinterlassen kann, wenn ich mal nicht mehr bin.

Ich denke an meine Kinder jeden Tag und jede Nacht. Ich bin für sie da, wenn sie Hilfe brauchen und sofern es meine finanziellen, körperlichen und geistigen Kräfte auch zulassen. An ihnen liegt es, die Hilfe auch anzufordern.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Verfahren wegen Unterhaltspflichtverletzung, LG Augsburg - von Camper1955 - 09-07-2012, 17:09
RE: Der Aufstand wird (leise) kommen! - von p__ - 16-01-2012, 15:32
RE: Der Aufstand wird (leise) kommen! - von Ibykus - 16-01-2012, 17:24
RE: Der Aufstand wird (leise) kommen! - von Ibykus - 16-01-2012, 18:09
RE: Der Aufstand wird (leise) kommen! - von Ibykus - 16-01-2012, 19:47

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