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Verfahren wegen Unterhaltspflichtverletzung, LG Augsburg
#38
(09-07-2012, 16:20)Gina111 schrieb: Wenn jemand sein Kind nicht unterstützen kann weil er krank ist, so ist er auch nicht leistungsfähig, dies ist ein ungeschriebenes Tatmerkmal der Unterhaltspflichtverletzung!

Wie du am jüngsten Beschluss des Bundesverfassungsgericht zu fiktivem Einkommen, an Campers und unzähligen anderen Verfahren wegen Unterhaltspflichtverletzung sehen kannst, ist Krankheit absolut kein Grund für Amts- und Oberlandesgerichte von ihrer Unterhaltsmaximierungsverurteilungsorgie abzuweichen.

Als Unterhaltspflichtiger geht man dann einfach pleite und unter, 0,001% kämpfen aber zäh bis in höchste Instanzen und bekommen *vielleicht* das Recht, von dem du sprichst.
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RE: Der Aufstand wird (leise) kommen! - von p__ - 16-01-2012, 15:32
RE: Der Aufstand wird (leise) kommen! - von Ibykus - 16-01-2012, 17:24
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RE: Verfahren wegen Unterhaltspflichtverletzung, LG Augsburg - von p__ - 09-07-2012, 22:04

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