10-07-2012, 04:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-07-2012, 04:25 von Camper1955.)
Irgendwie stimmt da was nicht, mit den Berechnungen.
Das letzte Jahr vor der Unterhaltsreform, also bis 31.12.2000 habe ich in meiner Tabelle einen Zahlbetrag von 296 DM = 151, 34 € in der mittleren Altersstufe.
Zum 01.01.2012 erfolgte dann der Sprung auf 431 DM = 220,37 €
Das ist von Sylvester 2000 zu Neujahr 2001 ein Sprung von knapp 46 %.
Geht man von 2000 aus, dann zahlt man heute lediglich 80 % mehr, als an Sylvester 2000.
Was aber inzwischen noch eklatant gestiegen ist, ist der notwendige Selbstbehalt. Von 766,93 € umgerechnet auf 950 €. Also auch eine Steigerung um immerhin fast 24 %
Das bedeutet. Umgerechnet 1000 € hätten im Jahr 2000 locker gereicht, um Unterhalt in der mittleren Altersstufe für ein Kind zahlen zu können. Und zwar nach Stufe 6 der DDT 2000. (Umgerechnet 228.55 €)
Heute reichen 1000 € nicht einmal für 1 Cent Unterhalt, wenn man die obligatorischen 5 % vom Netto als Werbungskosten abzieht.
Wie schrieb gleich noch mal mein Psychotherapeut u.a. in seinem Befundbericht für das Sozialgericht?
Nr. 6
lg
Camper
Das letzte Jahr vor der Unterhaltsreform, also bis 31.12.2000 habe ich in meiner Tabelle einen Zahlbetrag von 296 DM = 151, 34 € in der mittleren Altersstufe.
Zum 01.01.2012 erfolgte dann der Sprung auf 431 DM = 220,37 €
Das ist von Sylvester 2000 zu Neujahr 2001 ein Sprung von knapp 46 %.
Geht man von 2000 aus, dann zahlt man heute lediglich 80 % mehr, als an Sylvester 2000.
Was aber inzwischen noch eklatant gestiegen ist, ist der notwendige Selbstbehalt. Von 766,93 € umgerechnet auf 950 €. Also auch eine Steigerung um immerhin fast 24 %
Das bedeutet. Umgerechnet 1000 € hätten im Jahr 2000 locker gereicht, um Unterhalt in der mittleren Altersstufe für ein Kind zahlen zu können. Und zwar nach Stufe 6 der DDT 2000. (Umgerechnet 228.55 €)
Heute reichen 1000 € nicht einmal für 1 Cent Unterhalt, wenn man die obligatorischen 5 % vom Netto als Werbungskosten abzieht.
Wie schrieb gleich noch mal mein Psychotherapeut u.a. in seinem Befundbericht für das Sozialgericht?
Nr. 6
Zitat:Frage: Haben sich nach ihren Unterlagen die Befunde erheblich verschlechtert oder deutlich verbessert?
Antwort:
Der psychische Status von Herrn Camper ist unverändert
Frage: sind neue Leiden hinzu gekommen?
Antwort: in psychischer Hinsicht nein
Frage: Wann sind etwaige Veränderungen im Gesundheitszustand eingetreten?
Antwort:
Schlüsseldatum für die soziale Phobie ist der 01.01.2001
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.