11-07-2012, 12:08
Wenn in Deutschland ein Unterhaltstitel besteht könnte über das deutsche Gericht ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden. Im Rahmen eines Amtshilfeverfahrens an das zuständige Gericht in Italien könnte auch dort gepfändet werden.
Das Feuer wäre mir zu heiss. Denn wenn in Deutschland dann Schulden auflaufen, mit allen unschönen Nebenwirkungen, brauchst du in Deutschland wahrscheinlich nirgendwo mehr Fuß fassen.
Das Feuer wäre mir zu heiss. Denn wenn in Deutschland dann Schulden auflaufen, mit allen unschönen Nebenwirkungen, brauchst du in Deutschland wahrscheinlich nirgendwo mehr Fuß fassen.