11-07-2012, 14:47
Vor etwa zwei Jahre entstand - nach zähen Diskussionen um Umgang und KU - folgende schriftliche Bestätigung der KM (gekürzt):
Hiermit bestätige ich, Frau Mutter, geb. xx.xx.xx, den Erhalt von xx € in bar von Herrn Vater, geb. xx.xx.xx.
Diese Summe beinhaltet die vollständige Tilgung der Unterhaltsrückstände aus dem Gerichtsbeschluss vom xx.xx.xx für Kind 1 und dem Unterhaltstitel vom xx.xx.xx für Kind 2, sowie den vollen vereinbarten Unterhalt (225 € pro Monat je Kind) für die Monate xx bis xx (3 Monate) im Voraus.
Ab xx (kommendes Jahr) einigen wir uns auf einen freiwillig höheren Unterhalt von 500 € pro Monat für unsere beiden Kinder (entspricht 250 €/Kind).
Der Unterhaltsvorschußkasse und der Beistandschaft werde ich das sofort entsprechend mitteilen.
Für die Zukunft stelle ich Herrn Vater von der Zahlung des Kindesunterhaltes frei, falls kein regelmäßiger Umgang stattfinden sollte.
Mündlich wurde das der Beiständin auch vom Vater mitgeteilt.
Schon während des Zeitraum des im Voraus bezahlten Unterhalts fand kein Umgang mehr statt.
Nun flatterte ein Schreiben der UVK ins Haus wegen Rückzahlung von Unterhaltsvorschüßen. Für die Zeiten vor dieser Bestätigung auch kein Thema, da hat die KM wegen der ganzen Streiterein keinen UH bekommen, sondern nur UV.
Allerdings erstreckt sich die Forderung der UVK auf auf die Zeit NACH dieser Bestätigung.
Das lässt mal vermuten, dass die KM weder der UVK noch der Beistandschaft irgendwas über diese Vereinbarung/Quittung mitgeteilt hat (letztere will sich im Übrigen natürlich auch nicht erinnern, dass ihr da vom KV damals etwas bekannt gegeben wurde).
Preisfrage, beziehungsweise Spekulationen erwünscht:
Wird die UVK das akzeptieren und die seit Umgangsboykott zu Unrecht gewährten Unterhaltsvorschußbeträge von der KM zurück holen (am besten noch mit einem Bußgeld wegen der nicht gemachten Angaben zu den Veränderungen) statt vom Vater?
Oder können wir uns diese Quittung/Bestätigung ins Klo stellen?
(Bitte keine klugen Eingebungen darüber, dass man das lieber vor dem Notar hätte machen sollen - hinterher ist man immer schlauer)
Hiermit bestätige ich, Frau Mutter, geb. xx.xx.xx, den Erhalt von xx € in bar von Herrn Vater, geb. xx.xx.xx.
Diese Summe beinhaltet die vollständige Tilgung der Unterhaltsrückstände aus dem Gerichtsbeschluss vom xx.xx.xx für Kind 1 und dem Unterhaltstitel vom xx.xx.xx für Kind 2, sowie den vollen vereinbarten Unterhalt (225 € pro Monat je Kind) für die Monate xx bis xx (3 Monate) im Voraus.
Ab xx (kommendes Jahr) einigen wir uns auf einen freiwillig höheren Unterhalt von 500 € pro Monat für unsere beiden Kinder (entspricht 250 €/Kind).
Der Unterhaltsvorschußkasse und der Beistandschaft werde ich das sofort entsprechend mitteilen.
Für die Zukunft stelle ich Herrn Vater von der Zahlung des Kindesunterhaltes frei, falls kein regelmäßiger Umgang stattfinden sollte.
Mündlich wurde das der Beiständin auch vom Vater mitgeteilt.
Schon während des Zeitraum des im Voraus bezahlten Unterhalts fand kein Umgang mehr statt.
Nun flatterte ein Schreiben der UVK ins Haus wegen Rückzahlung von Unterhaltsvorschüßen. Für die Zeiten vor dieser Bestätigung auch kein Thema, da hat die KM wegen der ganzen Streiterein keinen UH bekommen, sondern nur UV.
Allerdings erstreckt sich die Forderung der UVK auf auf die Zeit NACH dieser Bestätigung.
Das lässt mal vermuten, dass die KM weder der UVK noch der Beistandschaft irgendwas über diese Vereinbarung/Quittung mitgeteilt hat (letztere will sich im Übrigen natürlich auch nicht erinnern, dass ihr da vom KV damals etwas bekannt gegeben wurde).
Preisfrage, beziehungsweise Spekulationen erwünscht:
Wird die UVK das akzeptieren und die seit Umgangsboykott zu Unrecht gewährten Unterhaltsvorschußbeträge von der KM zurück holen (am besten noch mit einem Bußgeld wegen der nicht gemachten Angaben zu den Veränderungen) statt vom Vater?
Oder können wir uns diese Quittung/Bestätigung ins Klo stellen?
(Bitte keine klugen Eingebungen darüber, dass man das lieber vor dem Notar hätte machen sollen - hinterher ist man immer schlauer)