11-07-2012, 20:27
Hallo allesamt:
Ich habe jetzt endlich das Schreiben der Staatsanwaltschaft!
...Sehr geehrter Herr.......Datum 29.05.2012 (Das Datum an dem ich Meinen Reisepass verlaengern wollte)
Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Verletzung der Unterhaltspflicht.
Sehr geehrter Herr.......
gegen Sie ist ein Ermittlungsverfahren anhaengig, in dem Ihnen folgender Sachverhalt zur Last gelegt wird:
Sie sind Vater des Kindes......geb......das bei der Mutter ......lebt,, gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet.
Der Unterhatsanspruch betraegt monatlich 334 EUR aufgrund des Beschlusses des Amtsgerichte.........vom 22.02.2010 AZ:.......
Obwohl Sie diese Pflicht kannten und aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Verhaeltnisse, wenigstens aber bei zumutbarem Einsatz Ihrer Arbeitskraft, zur zumindest teilweisen Unterhaltszahlung in der Lage gewesen waeren, kamen Sie seit 01.04.2009 Ihrer Unterhaltspflicht nicht nach.
Hierdurch war der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefaehrdet bzw. waere ohne Hilfe anderer gefaehrdet gewesen.
Dies ist eine strafbare Verletzung der Unterhaltspflicht gemaess Paragr. 170 STGB.
Nach Paragr. 163 a der Strafprozessordnung haben Sie das Recht darauf, zu der gegen Sie erhobenen Beschuldigungen gehoert zu werden. Es steht Ihnen jedoch nach dem Gesetz frei (Paragr. 136 Abs. 1 StPo, ob Sie sich zu der beschuldigung aeussern wollen poder nicht. Auch koennen Sie jederzeit einen von Ihnen zu waehlenden Verteidiger befragen und einzelne Beweiserhebungen beantragen. Das Recht auf rechtliches Gehoer gibt jedoch keinen Anspruch auf Vernehmung durch den Richter oder Staatsanwalt.
Bis zum 01.09.2012 ( am 12.09.2012 laeuft mein Reisepass ab)
wird Ihnen Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu dem Vorwurf zu aeussern. Sollten Sie sich innerhalb der Frist nicht aeussern, wird davon ausgegangen, dass Sie von Ihrem Recht, sich zu der gegen Sie erhobenen Beschuldigung zu aeussern, keinen Gebrauch machen wollen. es wird dann nach Aktenlag entschieden werden.
Mit freundlicenm Gruessen
.............
Staatsanwalt
Ps: Da schreiben sie " Obwohl Sie diese Pflicht kannten ( Beschluss vom 22.02.2010) kaeme ich meiner Pflicht seit 01. 04. 2009 nicht nach!! Ich habe mich in Deutschland am 17.09.2009 abgemeldet.......und bin ins Ausland verzogen......
Laut meinem Schreiben wurde ich nach muendlichre Verhandlung vom 25.05.2010 geschieden!!
Wie soll ich jetzt vorgehen, um meinen Reisepass zu bekommen ( es fehlen mir nur noch 2 Visumverlaengerungen dann bekomme ich die Residencia permanente, dann brauche ich den Pass sowiso nicht mehr........
Vielen Dank erstmals fuer die Antworten........
Ich habe jetzt endlich das Schreiben der Staatsanwaltschaft!
...Sehr geehrter Herr.......Datum 29.05.2012 (Das Datum an dem ich Meinen Reisepass verlaengern wollte)
Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Verletzung der Unterhaltspflicht.
Sehr geehrter Herr.......
gegen Sie ist ein Ermittlungsverfahren anhaengig, in dem Ihnen folgender Sachverhalt zur Last gelegt wird:
Sie sind Vater des Kindes......geb......das bei der Mutter ......lebt,, gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet.
Der Unterhatsanspruch betraegt monatlich 334 EUR aufgrund des Beschlusses des Amtsgerichte.........vom 22.02.2010 AZ:.......
Obwohl Sie diese Pflicht kannten und aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Verhaeltnisse, wenigstens aber bei zumutbarem Einsatz Ihrer Arbeitskraft, zur zumindest teilweisen Unterhaltszahlung in der Lage gewesen waeren, kamen Sie seit 01.04.2009 Ihrer Unterhaltspflicht nicht nach.
Hierdurch war der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefaehrdet bzw. waere ohne Hilfe anderer gefaehrdet gewesen.
Dies ist eine strafbare Verletzung der Unterhaltspflicht gemaess Paragr. 170 STGB.
Nach Paragr. 163 a der Strafprozessordnung haben Sie das Recht darauf, zu der gegen Sie erhobenen Beschuldigungen gehoert zu werden. Es steht Ihnen jedoch nach dem Gesetz frei (Paragr. 136 Abs. 1 StPo, ob Sie sich zu der beschuldigung aeussern wollen poder nicht. Auch koennen Sie jederzeit einen von Ihnen zu waehlenden Verteidiger befragen und einzelne Beweiserhebungen beantragen. Das Recht auf rechtliches Gehoer gibt jedoch keinen Anspruch auf Vernehmung durch den Richter oder Staatsanwalt.
Bis zum 01.09.2012 ( am 12.09.2012 laeuft mein Reisepass ab)
wird Ihnen Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu dem Vorwurf zu aeussern. Sollten Sie sich innerhalb der Frist nicht aeussern, wird davon ausgegangen, dass Sie von Ihrem Recht, sich zu der gegen Sie erhobenen Beschuldigung zu aeussern, keinen Gebrauch machen wollen. es wird dann nach Aktenlag entschieden werden.
Mit freundlicenm Gruessen
.............
Staatsanwalt
Ps: Da schreiben sie " Obwohl Sie diese Pflicht kannten ( Beschluss vom 22.02.2010) kaeme ich meiner Pflicht seit 01. 04. 2009 nicht nach!! Ich habe mich in Deutschland am 17.09.2009 abgemeldet.......und bin ins Ausland verzogen......
Laut meinem Schreiben wurde ich nach muendlichre Verhandlung vom 25.05.2010 geschieden!!
Wie soll ich jetzt vorgehen, um meinen Reisepass zu bekommen ( es fehlen mir nur noch 2 Visumverlaengerungen dann bekomme ich die Residencia permanente, dann brauche ich den Pass sowiso nicht mehr........
Vielen Dank erstmals fuer die Antworten........