12-07-2012, 16:19
(12-07-2012, 16:15)MitGlied schrieb: @Flüchtling
An der Grenzkontrolle wird man evtl. festgehalten, wenn man keinen festen Wohnsitz angeben kann und ein Ermittlungsverfahren läuft und man ggf. sogar zur Aufenthaltsbestimmung gesucht wird.
Hat man bereits einen Wohnsitz, gibt es keinen Grund um jemanden festzuhalten.
ok, das macht Sinn. Erstmal Anwalt denke ich, denn sieht man was wirklich Phase ist und nicht, was die Ex irgend jemanden erzählt.
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