12-07-2012, 20:00
(08-07-2012, 13:11)newborn2012 schrieb: 5.
Die vorübergehende, kurzfristige Anmeldung in einem Verschleierungsstaat wie z.B. Frankreich macht mir etwas Schmerzen. Ist das ohne weiteres möglich, ohne französische Sprachkenntnisse?
Oder kann man für sowas einen Anwalt vor Ort beauftragen? Ist es zwingend erforderlich, für diese kurze Zeit einen Wohnsitz in Form eines Mietvertrages vorzulegen?
Ich habe mich auch nach Frankreich abgemeldet. Da haben die gesagt, ach, da waer ich jetzt auch gern. Die haben nichteinmahl nach einem Ort gefragt. Nur Frankreich reingeschrieben und fertig. Wenn sie nach einem Ort fragen sollten, einfach ein Pariser Hotel angeben.
Keine Bange. Der Punkt ist kein Problem.
Die Sache mit dem Bargeld: Ich habe ja nicht so die Ahnung, aber wenn du mit mehr als 10k EUR ueber die Grenze gehst muss es verzollt werden (glaube ich). Je nachdem welche Grenzen du durchfaehrst ist das mehr oder weniger gefaehrlich..
'Der soll das Unrecht auf sich nehmen, der es tragen kann!' (Nietzsche)