12-07-2012, 21:35
Diese Passsperre wurde vom der Botschaft in Kolumbien eingesetzt, vom Botschafter persönlich!
JETZT also aufpassen! Auf keinen falll mehr den noch besitzenden Pass der Botschaft aushändigen, am besten gar nicht mitnehmen!
Aber nochmal hingehen und den Botschafter sprechen und ihn darauf hinweisen, das die von ihm eingetragene Passsperre rechtswidrig ist und er darüber nach Aufforderung eine Bescheinigung auszustellen hat mit Begründung!
Wenn ich hier lese, was soll ich machen, was soll ich nur machen und im Endeffekt sich nichts bewegt, weil man Schiss hat dort mal auf den Tisch zu hauen, dem ist einfach nicht mehr zu helfen!
Verflucht, ich will sagen, jeder Deutscher hat auch im Ausland Rechte und nicht nur Pflichten. Die muss man auch mal mit Nachdruck wahrnehmen.
Der Staatsanwaltschaft in Deutschland würde ich schreiben:
Ich gebe folgende Stellungnahme zum Sachverhalt ab:
Die Anzeige gegen mich im Zuge des Paragrafen 170 des deutschen Strafgesetzbuchs ist willkürlich und unhaltbar, da ich über keine Mittel verfüge um der Unterhaltspflicht in Deutschland nachzukommen.
Da der festesetzte Unterhaltsbetrag nach meinem Wegzug aus Deutschland erfolgt ist und vom Amtsgericht XXX ( Aktennummer) keinerlei Anfragen zu meiner Leistungsfähigkeit in Kolumbien erfolgt sind, ist das Urteil willkürlich und wurde vom mir nie anerkannt.
Im Übrigen nehme ich keine weitere Stellung zu den mir vorgeworfenen Anklagepunkt.
MFG
Davon eine Kopie machen, abschicken zur Staatsanwaltschaft und mit der Kopie zur Botschaft! Und dort auf den Tisch hauen!
gleichgesinnter
JETZT also aufpassen! Auf keinen falll mehr den noch besitzenden Pass der Botschaft aushändigen, am besten gar nicht mitnehmen!
Aber nochmal hingehen und den Botschafter sprechen und ihn darauf hinweisen, das die von ihm eingetragene Passsperre rechtswidrig ist und er darüber nach Aufforderung eine Bescheinigung auszustellen hat mit Begründung!
Wenn ich hier lese, was soll ich machen, was soll ich nur machen und im Endeffekt sich nichts bewegt, weil man Schiss hat dort mal auf den Tisch zu hauen, dem ist einfach nicht mehr zu helfen!
Verflucht, ich will sagen, jeder Deutscher hat auch im Ausland Rechte und nicht nur Pflichten. Die muss man auch mal mit Nachdruck wahrnehmen.
Der Staatsanwaltschaft in Deutschland würde ich schreiben:
Ich gebe folgende Stellungnahme zum Sachverhalt ab:
Die Anzeige gegen mich im Zuge des Paragrafen 170 des deutschen Strafgesetzbuchs ist willkürlich und unhaltbar, da ich über keine Mittel verfüge um der Unterhaltspflicht in Deutschland nachzukommen.
Da der festesetzte Unterhaltsbetrag nach meinem Wegzug aus Deutschland erfolgt ist und vom Amtsgericht XXX ( Aktennummer) keinerlei Anfragen zu meiner Leistungsfähigkeit in Kolumbien erfolgt sind, ist das Urteil willkürlich und wurde vom mir nie anerkannt.
Im Übrigen nehme ich keine weitere Stellung zu den mir vorgeworfenen Anklagepunkt.
MFG
Davon eine Kopie machen, abschicken zur Staatsanwaltschaft und mit der Kopie zur Botschaft! Und dort auf den Tisch hauen!
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum