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Ich bin so froh. Kinderklauamt ist raus!
#6
ich kenne deinen fall nicht deshalb ist mein beitrag allgemeiner natur :-)

ich wuensche dir das dein kind nen ausbildungsvertrag hat (nicht studiert oder rumhaengt) oder deine exe richtig dicke kohle verdient im gegensatz zu dir - dann bist da raus und kannst tausend, abertausend kreuzzeichen machen.

ansonsten geht der spass erstmal weiter ob mit oder ohne JA - hab das durch.... "krieg zu fuehren" ab volljaehrigkeit mit JA ist billiger ($$) als mit anwaelten" kenn deinen fall nicht - ist mehr ne generelle ansage.

"gemach, gemach gefetter tod" - wenn wir schon bei gedichten und zitaten sind....

das JA "darf" ab volljaehrigkeit "nur" noch beraten und je nach faktenlage wird das ausgekostet.... (titel ect.) nur wegen volljaehrigkeit ist man noch nicht wirklich raus aus der nummer... haengt immer von den fakten ab...

man ist verplichtet unterhalt zu leisten bis zur ersten qualifizierenden ausbildung (ob studium oder berufsausbildung "classic" ist egal dieser wird nach den einkommensverhaeltnissen der eltern anteilig errechnet - die auskunftpflicht ist hierbei ein eigenes streitthema!!!!!) ob man nun die jeweiligen zahlugsverpflichtungen per JA oder RA auskartelt haengt im grunde von den finanzmitteln jedes einzelnen ab. die rechtslage ab volljaehrigkeit ist meines erachtens uebelst und bietet nach wie vor streitmoeglichkeiten ohne ende.... die anwaelte freuen sich!

ich habs hinter mir und ich hasse es nach wie vor - wie das typisch deutsch geregelt ist!

- orientierungsphase
- das JA darf berechnen wer wie viel zu zahlen hat
- bei unstimmigkeiten sollte man nen guten anwalt haben
- welchen "draht" hat man zu seinem kind
- was ist mit praktikas - wann werden diese angerechnet wann nicht?
- wieviele praktikas duerfen gemacht werden
- was passiert wenn das kind die ausbildung, studium etc. abbricht, das JA darf bis 21 " beraten und das kosten die aus, nie im sinne des kindes sondern um deren daseinsberechtigung.... die "muessen" ja auch fuer volljaerhige in die presche springen koennnen - ob sinnvoll oder nicht ist egal.... die muessen ja fuer die verbeamteten huehner jobs vorhalten...

vielleicht geht bei dir mit volljaehrigkeit des kindes alles gut - ich wuensch es dir!!!!

das jungendsuperspitzenkindswohlmegatraumamt ist defenitiv erst raus wenn dein kind seine erstausbildung erfolgreich abgeschlossen hat!

dann kannst ihnen schreiben: f...t e...h i...s k..e i..r p....er!!


wuensch dir das beste!!!!
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Ich bin so froh. Kinderklauamt ist raus! - von Ibykus - 12-07-2012, 00:22
RE: Ich bin so froh. Kinderklauamt ist raus! - von camparsoneu - 14-07-2012, 00:05
RE: Ich bin so froh. Kinderklauamt ist raus! - von blue - 14-07-2012, 00:46
RE: Ich bin so froh. Kinderklauamt ist raus! - von blue - 20-08-2012, 13:33

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