14-07-2012, 10:46
Das ist die altbekannte ergebnisorientierte "Berechnung" unserer Richter, die bekanntlich mit den Grundrechenaufgaben so ihre Schwierigkeiten haben. Wichtig ist nur, dass das Richtige hinten rauskommt: Maximalunterhalt.
Die Rechnung hat noch mehr Probleme. Berufsbedingte Kosten sind ausser den Fahrtkosten nicht drin, der Betrug mit dem Kindergeld wird perpetuiert, das Elterngeld taucht nirgens auf. Der grösste Bockschuss ist aber der eindeutig falsche unterlassene Vorwegabzug des Kindesunterhalts, der vorrangig ist. Hinzu kommt eine gewagte Interpretation von § 1615l BGB, was für sich schon einen Versuch beim BGH rechtfertigen würde.
Die Rechnung hat noch mehr Probleme. Berufsbedingte Kosten sind ausser den Fahrtkosten nicht drin, der Betrug mit dem Kindergeld wird perpetuiert, das Elterngeld taucht nirgens auf. Der grösste Bockschuss ist aber der eindeutig falsche unterlassene Vorwegabzug des Kindesunterhalts, der vorrangig ist. Hinzu kommt eine gewagte Interpretation von § 1615l BGB, was für sich schon einen Versuch beim BGH rechtfertigen würde.