16-07-2012, 16:52
(16-07-2012, 12:49)Fritzi schrieb: So jetzt habe ich eine Antwort von der Staatsanwaltschaft wer die Sperre eingerichtet hat!
Sehr geehrter Herr ,
die Passsperre wurde Seitens des Landratsamtes --- - Kreisjugendamt - beantragt und veranlasst. Die Passverweigerung entspricht den gesetzlichen Bestimmungen, auf § 7 PassG weise ich hin. Eine Aufhebung der Passsperre wird von Seiten der Staatsanwaltschaft nicht veranlasst werden. Ich bitte um Mitteilung Ihres aktuellen Aufenthaltsortes.
Mit freundlichen Grüßen
Staatsanwaltschaft
- Abteilung III -
- Justizhauptsekretärin -
Tel:
Das sowas möglich ist, hätte ich nicht für möglich gehalten.
Ohne Verurteilung wird einem der Reisepass eingezogen. Das ist wie in der DDR
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