17-07-2012, 15:47
Nappo schrieb:2. Der Bedarf der Kinder war nie gefährdet. Im mütterlichen Haushalt finden monatlich mehrere tausend Euro Einzug seitens des Steuerzahlers (Beamte)Das betrifft und hat nichts mit der Frage nach dem Bedarf zu tun!
Nicht bedürftig ist ein Kind, wenn es aus eigenem Vermögen seinen Unterhalt bestreiten kann.
Vorstehend könnten die Einnahmen der KM darauf hinweisen, dass sie (die Mutter) und nicht Du unterhaltspflichtig ist.
Voraussetzung für die Unterhaltspflicht ist:
a) die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten, § 1602 Abs.1 BGB.
Sie entfällt nicht schon dann, wenn die Mutter, von der das Kind betreut wird, vermögend ist (dazu unten), vielmehr erst, wenn das unterhaltsberechtigte Kind über ein selbständiges Einkommen oder über ein Vermögen verfügt, dessen Erträge zur Deckung des eigenen Lebensbedarfs ausreichen, § 1602 Abs.2 BGB, ferner ....