17-07-2012, 17:17
Brauch ich nicht ... hier die Antwort der Schuldnerberatung
Hallo Herr XXXXX,
die P-Konto Bescheinigung vom letzten Jahr hat nach wie vor Gültigkeit.
mfG XXXX
Das Schreiben wird die Bank dann wohl akzeptieren müssen.
Hallo Herr XXXXX,
die P-Konto Bescheinigung vom letzten Jahr hat nach wie vor Gültigkeit.
mfG XXXX
Das Schreiben wird die Bank dann wohl akzeptieren müssen.