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Gültigkeit einer P-Konto-Bescheinigung
#5
Brauch ich nicht ... hier die Antwort der Schuldnerberatung

Hallo Herr XXXXX,

die P-Konto Bescheinigung vom letzten Jahr hat nach wie vor Gültigkeit.

mfG XXXX


Das Schreiben wird die Bank dann wohl akzeptieren müssen.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Gültigkeit einer P-Konto-Bescheinigung - von IPAD - 17-07-2012, 17:17
RE: Gültigkeit einer P-Konto-Bescheinigung - von MaxPostulka - 17-09-2013, 10:08

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