17-07-2012, 21:49
(17-07-2012, 15:11)Nappo schrieb: sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzogen zu haben, so dass der Lebensbedarf der Unterhaltsberechtigten gefährdet war oder ohne Hilfe anderer gefährdet gewesen wäre. ...Seit wann ist denn bei 300 € monatlich der Lebensbedarf für zwei Kinder gefährdet ??
Trotz Kenntnis dieser Verpflichtung erbrachte er in dem angegebenen Zeitraum lediglich Teilzahlungen in Höhe von insgesamt 300 € monatlich, obwohl er zur Zahlung des Unterhaltsbetrages in voller Höhe in der Lage gewesen wäre, ...
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