18-07-2012, 05:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-07-2012, 05:38 von gleichgesinnter.)
Ich glaube, da braucht man nicht viel zu sagen:
Etweder genuesslich die OLG Urteile zum 170er (mittlerweile koennen wir uns hier damit erschiessen) dem Richter vorlegen, was er zu tun hat, wenn er dich verurteilen will und nichts weiter sagen, also Klappe halten und sich nicht aeussern!!!
Oder gleich sagen, das dies hier ausser einem Freispruch nichts anderes als ein "Provinzdurchgangsgericht" ist und vor dem OLG erst gestoppt werden kann!
Dann Ohrhoehrer auf und gute Musik hoeren und freundlich immer wieder mal in die Runde schauen, freches grinsen ist auch genehm.
gleichgesinnter
Etweder genuesslich die OLG Urteile zum 170er (mittlerweile koennen wir uns hier damit erschiessen) dem Richter vorlegen, was er zu tun hat, wenn er dich verurteilen will und nichts weiter sagen, also Klappe halten und sich nicht aeussern!!!
Oder gleich sagen, das dies hier ausser einem Freispruch nichts anderes als ein "Provinzdurchgangsgericht" ist und vor dem OLG erst gestoppt werden kann!
Dann Ohrhoehrer auf und gute Musik hoeren und freundlich immer wieder mal in die Runde schauen, freches grinsen ist auch genehm.
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum