18-07-2012, 12:15
(17-07-2012, 22:39)p schrieb: Nun, es gibt ja auch andere alte Traditionen z.B. die Zunge abschneiden bei Lügen und Meineid, Verleumdung. Ist dann ebenfalls Straffreiheit zu fordern, zumindest wenn es an einem GRÜNEN vollzogen wird?
Jaja, die GRÜNEN... Die waren doch bei der weiblichen Beschneidung ganz vorne mit einem gesetzlichen Verbot dabei. Geht´s um Jungs, ist sogar die Genitalverstümmelung eines Säuglings kein Problem. Wie kann man da eigentlich glaubwürdig eine Ohrfeige als Kindesmißhandlung bestrafen wollen? Im Namen der Religion ist offenbar alles erlaubt. Darf man künftig als Christ auch eine Ehebrecherin steinigen? Als Moslem einem Dieb die Hand abhacken?
Der Zentralrat scheint doch sehr mächtig zu sein, immerhin werden die Abgeordneten noch aus ihrem Sommerurlaub zu einer Sondersitzung heimgerufen um über das Thema zu beraten.
Vermutlich wird erst der Menschengerichtshof einschreiten müssen um dem Treiben ein Ende zu machen.
@ p: Zunge abschneiden bei einem lügenden GRÜNEN, das hat doch schon fast Charme. ;-)