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Akteneinsicht Beistandschaft
#2
Sorge hat nichts mit Unterhalt zu tun.
Ich würde sofort selber titulieren, kannst du auch bei einem Notar machen.
Die zwei Jahres Frist gut begründen.

Absolut nix glauben, was dir das Jugendamt erzählt. Die verarschen einen, was ja auch in deinem Fall so aussieht.
JA hat das zu titulieren, was du willst.

Gruss
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Nachrichten in diesem Thema
Akteneinsicht Beistandschaft - von Absurdistan - 19-07-2012, 01:18
RE: Akteneinsicht Beistandschaft - von Jigsaw - 19-07-2012, 05:29

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