19-07-2012, 16:08
Wer schon der staatlichen Wohlfahrt auf der Tasche liegt, bekommt
nicht einmal die Verfahrenskosten bis zu 1,5 k Euro zusammen.
Geschweige denn einen Bruchteil der aufgelaufenen Verbindlichkeiten bei den Energielieferanten, Vermietern, Banken und Versandhäusern.
Im Focus der Gesetzesänderungen stehen hier ja offenkundig kleinere und mittlere Betriebe, mit geringverdienenden oder erwerbslosen Privatpersonen als "Mietnomaden" müssen sich weiter die Vermieter herumplagen.
Aber man kann m. E. schon davon ausgehen, das auch der Kleinunternehmer seinen letzten Cent der umlaufenden Mittel in der Unternehmung verbrannt hat, bevor er die Kapitulationsfahne hißt. Oder es kommt unverhofft, weil ihn die Zahlungsunfähigkeit seines größten Auftraggebers mit in die Insolvenz reißt.
nicht einmal die Verfahrenskosten bis zu 1,5 k Euro zusammen.
Geschweige denn einen Bruchteil der aufgelaufenen Verbindlichkeiten bei den Energielieferanten, Vermietern, Banken und Versandhäusern.
Im Focus der Gesetzesänderungen stehen hier ja offenkundig kleinere und mittlere Betriebe, mit geringverdienenden oder erwerbslosen Privatpersonen als "Mietnomaden" müssen sich weiter die Vermieter herumplagen.
Aber man kann m. E. schon davon ausgehen, das auch der Kleinunternehmer seinen letzten Cent der umlaufenden Mittel in der Unternehmung verbrannt hat, bevor er die Kapitulationsfahne hißt. Oder es kommt unverhofft, weil ihn die Zahlungsunfähigkeit seines größten Auftraggebers mit in die Insolvenz reißt.