19-07-2012, 19:48
(19-07-2012, 09:22)JahJahChildren schrieb:(18-07-2012, 20:56)EvaGeschädigter schrieb: Dafür hae ich jetzt Post von Muttis Anwalt gekriegt mit der Aufforderung meine Gehaltsbescheinigungen und den Steuerbescheid des letzten Jahres vorzulegen. Ich gehe davon aus, dass jetzt die Forderung auf nachehelichen Unterhalt kommt.
Wie ich vermutete - sie machen zwei Verfahren draus. Klassiker!
Aber was fordert denn ihr Anwalt konkret. Es wird ja nicht im Brief stehen "Schicken sie mal alles rüber - wir haben Spaß am Rechnen"
Mit Rechtskraft der Scheidung fällt zunächst TU weg. Evtl. bist du ja jetzt einfach leistungsfähiger bezüglich KU?!
Ohne Angabe von §§, wonach sie fordern, würde ich zunächst gar nichts schicken. Wenn er BU fordert, muss er auch die Gründe nennen. Hier ist Mutti erstmal darlegungspflichtig, welche Kinds-bezogenen Gründe vorliegen, warum BU über ein Kindesalter von 3 Jahren hinaus zu leisten wäre. "Lieber Richter, ich hab mir das so schon auf der Couch eingerichtet" sollte hier nicht reichen dürfen.
Wie lange ist denn die letzte Auskunft her? Schon 2 Jahre rum?
Was anderes: Du schreibst, KM müsste wegziehen (andere Dienststelle) und forderst dieses auch von ihr. Wie sieht es denn da mit Umgang bei dir aus? Hierdurch entsteht doch eine vermutlich ordentliche Distanz, oder?
Es hört sich so an, als hättest du auch heute schon wenig oder keinen Umgang. Hintergrund ist natürlich, dass du als Betreuungsteil ausfällst/nicht in Frage kommt, um Mutti zu entlasten bei ihrem Weg zurück in die Vollzeit.
Mutti hat schön dafür gesorgt, dass ich den Kleinen seit Anfang Mai nicht mehr sehen darf. Angeblich will er keinen Kontakt mehr. Kann ich verstehen, da sie ihm erzählt hat, ich wäre der leibliche Papa der sechsjährigen Tochter meiner Freundin.
Aber ab Rechtskraft der Scheidung starte ich einen neuen Versuch auf Umgang.
Zitat von Mutti unter Zeugen. "Mit der getroffenen Umgangsvereinbarung vom Jugendamt kannst Du Dir den A.... abputzen)."