19-07-2012, 20:25
Der KV zahlt dem JA den Unterhaltsvorschuss zurück was die KM vorher beantragt hat.
Es besteht kein gemeinsames Konto. Gütergemeinschaft besteht sollte man das direkt anders regeln ??? Per Ehevertrag oder wie?
Mein Einkommen habe ich bisher nie angegeben und möchte das auch nicht. Egal ob es den UVG oder den KU betrifft.
Was ist denn wenn wir uns trennen würden und nicht mehr zusammen wohnen kann man dennoch mein Gehalt mit einbeziehen UVG/KU?
Heißt das das wenn wir in Gütergemeinschaft wohnen die auch bei mir pfänden könnten???
Nicole
Es besteht kein gemeinsames Konto. Gütergemeinschaft besteht sollte man das direkt anders regeln ??? Per Ehevertrag oder wie?
Mein Einkommen habe ich bisher nie angegeben und möchte das auch nicht. Egal ob es den UVG oder den KU betrifft.
Was ist denn wenn wir uns trennen würden und nicht mehr zusammen wohnen kann man dennoch mein Gehalt mit einbeziehen UVG/KU?
Heißt das das wenn wir in Gütergemeinschaft wohnen die auch bei mir pfänden könnten???
Nicole