19-07-2012, 23:36
Da bin ich doch mal wirklich mit Irmingard Schewe-Gerigk einer Meinung!
Zitat:
Das im Grundgesetz verankerte Recht auf ungestörte Religionsausübung und das Erziehungsrecht der Eltern haben keinen Vorrang gegenüber dem vom Grundgesetz verbrieften Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung.
http://www.focus.de/gesundheit/ratgeber/...84526.html
Zitat:
Das im Grundgesetz verankerte Recht auf ungestörte Religionsausübung und das Erziehungsrecht der Eltern haben keinen Vorrang gegenüber dem vom Grundgesetz verbrieften Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung.
http://www.focus.de/gesundheit/ratgeber/...84526.html