20-07-2012, 16:14
(20-07-2012, 14:23)solidario schrieb: Weihnachten, Geburtstage, Urlaub, etc. für alles sollte man vor Gericht eine einstweillige Anordnung beantragen. Der Anwalt reibt sich die Hände und ich habe einen enormen Mehraufwand. Es ist zum davon laufen...Sowas beantragt man nicht im Wege e.Aen., sondern man beantragt einen Umgangsbeschluss, der Ferien, Feiertage, Ausfälle usw. regelt.
Dazu brauchst Du keinen Anwalt.
Je länger man zuwartet, indem man darüber redet oder schreibt, je komplizierter und schwieriger wird das Umgangsverfahren!
Zitat:denn so wie ich meine Ex kenne, wird sie mich wegen Kindesentführung anzeigen wenn ich meine Tochter am Montag vom Kindergarten abhole ohne ihr Wissen.soll sie ruhig!
Eine Kindesentführung (Du meinst "Entziehung Minderjähriger", § 235 StGB, liegt damit noch nicht vor.
Angehörige können sich danach nur strafbar machen, wenn sie die Tatmittel "Gewalt, Drohung oder List" verwenden.....