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Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit?
#1
Guten Tag,

Ich wurde auf dieses Forum aufmerksam gemacht und hoffe das mir etwas geholfen werden kann.Smile

Ich bin unterhaltspflichtig gegenüber einem Kind welches nächstes Jahr 18 wird.

Nun besteht eine Lohnpfändung auf den laufenden und rückständigen Unterhalt.
Diese Pfändung war bei meinem letzten und jetzigen Arbeitgeber.
In dem einen Pfändungsbeschluss steht " Und laufender Unterhalt vorauszahlbar am 1. jeden Monats ab XXXXXX in Höhe von XXXX bis zum vollendeten 18 Lebensjahr".
Im aktuellen steht dieser Satz "bis zum vollendeten 18. lebensjahr" nicht

Wie soll ich das nun deuten?.

Ab dem 18 Lebensjahr wird ja auch die Kindesmutter barunterhaltspflichtig bzw muss sie dann Auskunft über ihr Einkommen erteilen und Ich werde dann wegfallen weil ihr Einkommen bei über 3500,-€ liegt und Ich als Mangelfall gelte.

Was muss ich tun um die Lohnpfändung und den Titel "wegzubekommen" bzw endlich den Unterhalt neu berechnen zu lassen?.

Und welche Auskünfte stehen mir rechtlich schon jetzt zu?.

Als ich nach dem letzten Arbeitsplatzwechsel nach Nachweisen fragte was das Kind für schulische Leistungen erzielt bzw einen Nachweis ob es eine Ausbildung macht oder noch zur Schule geht etc.. bekam ich als Antwort eine Lohnpfändung,zahlte da freiwillig den Unterhalt so gut es mir möglich war, dann kam nach den Fragen sofort eine Pfändung, keine weitere Antwort.

Ich bin da wirklich mittlerweile recht mürbe und hätte auch gerne wieder ein "eigenes" Leben und hoffe das ich hier Auskunft bekomme was zu tun ist.

Zur allgemeinen Info, ich kenne das Kind nicht, nur den Namen und das Geb.Datum, weiss weder den Wohnort noch etwas anderes.
Kindesmutter sah ich seit über 17 Jahren nicht mehr "Will nur ein Kind, keinen Mann, meine biologische Uhr tickt halt"

Es besteht halt keinerlei Bindung oder ähnliches, meinen Unterhaltspflichten kam ich immer nach so gut ich konnte aber ich hätte gerne gewusst wann und wie ich aus dieser Sache auch einmal wieder rauskomme.

Bei Jugendämtern und allgemein hat man schon von vornerein schlechte Karten weil man sofort als "Charakterschwein" gilt.

Hoffe das ist hier etwas anders.

Bedanke mich schonmal im vorraus. Smile
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Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit? - von Azrael1966 - 21-07-2012, 19:24

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