21-07-2012, 19:59
Zitat:Rechtsmittel eine Farce
Das Urteil des Bezirksgerichtes Laufenburg hätte beim Aargauer Obergericht angefochten werden müssen. Ein Hohn. Es verspricht keinen erkennbaren Erfolg, ein Urteil vor einem Obergericht beurteilen zu lassen, in welchem der Kläger gleichzeitig Vizepräsident ist und sein Anwalt Peter Conrad in der Anwaltskommission des Obergerichts sitzt. Der Autor verzichtete deshalb auf einen Weiterzug des Urteils.
Das verfassungsmässige Recht auf ein faires Verfahren vor einem unabhängigen Gericht unterliegt der Rechtsprechung des Bundesgerichts und dem durch den Grossen Rat als Aufsichtsbehörde geduldeten verfassungsfeindlichen Filz. Genau so, wie es sich für eine anständige Bananenrepublik gehört. Der Autor darf vielleicht nicht mehr behaupten, Guido Marbet entscheide zum Nachteil von Kindern. Denken darf er es noch. Abgesehen davon steht eines fest: Cavaliere Guido Marbet als einflussreicher Vizepräsident des Obergerichts instrumentalisiert die Aargauer Justiz nach seinem Gusto. Er nutzt die mit seinem Amt einhergehende Macht für persönliche Vorteile.
Richter und Kläger feiern zusammen das Urteil
Derweil lud der Aargauer Anwaltsverband auf den 15. November 2011 im Hotel Krone in Lenzburg zur Weiterbildungsveranstaltung ein. Es referierten Bezirksgerichtspräsident lic. iur. Beat Ackle, Bezirksgerichtspräsident lic. iur. Peter Thurnherr und Oberrichter lic. iur. Guido Marbet. Richter und Kläger trafen sich trotz laufendem Verfahren in Sachen Thurnherr zum gemeinsamen Apéro. Zu einem Schwatz unter Freunden. Man war unter sich, unter Kollegen. Mit dabei sicher auch der klägerische Rechtsanwalt Peter Conrad, seit 40 Jahren Anwalt und Mitglied im Aargauer Anwaltsverband. Praktisch. Ein Schelm, wer böses dabei denkt.
Grosser Rat will keine unabhängige Justiz
Im Kanton Aargau ist das Recht auf ein faires Verfahren reine Makulatur. Der Autor forderte deshalb mit Schreiben vom 16. Februar 2011 vom Aargauer Grossen Rat als kantonale Aufsichtsbehörde eine parlamentarische Untersuchung. Diese soll Aufschluss darüber geben, wie es um die verfassungsmässig gebotene und anwaltsrechtliche befohlene Unabhängigkeit der Anwälte steht und wie es möglich ist, dass die Justiz offenbar Anwälte derart einschüchtert, dass sie Angst vor der Übernahme von Mandaten haben und sich nicht in der Lage sehen, ihre Klienten eidgemäss zu vertreten. Zudem soll ein Bericht Aufschluss über die Ergebnisse der Untersuchung liefern und Korrekturmassnahmen aufzeigen, die zur Wiederherstellung eines rechtstaatlichen Zustandes zu treffen sind.
Trotz der dringend nötigen Sicherstellung einer fairen und verfassungsmässigen Rechtspflege verweigert der Grosse Rat eine Untersuchung. In seinem Schreiben vom 12. Mai 2011 teilte er lapidar mit, «Dass forensisch tätige aargauische Anwälte mit einer gewissen Zurückhaltung auf Ihre Anfrage betreffend die Prozessführung gegen aargauische Richter reagieren, heisst nicht, dass sie von diesen oder anderen Richtern beeinflusst worden wären. […] Für den Grossen Rat als Aufsichtsbehörde über die Gerichte ergibt sich somit kein Bedarf zur Durchführung einer Untersuchung oder zur Ergreifung von Massnahmen.»
Der in den letzten Jahren vermehrt laut gewordene Ruf nach einer verfassungskonformen Aargauer Justiz prallt beim Grossen Rat auf taube Ohren. Das kommt nicht von ungefähr: Auch er ist Teil des Filzes und auch er profitiert von dem damit verflochtenen verfassungsfeindlichen Gebaren.
Aargau – Eine Bananenrepublik
Dabei wäre Handlungsbedarf dringend angezeigt. Die öffentliche Kritik an der Aargauer Justiz nimmt kein Ende. Deren selbstherrliches Treiben überschreitet das Erträgliche.
In seiner Ausgabe vom 10. November 2011 geht der Beobachter im Artikel «Chancenlos gegen die Polizei» mit dem Aargauer Obergericht hart ins Gericht. Zwei Polizisten schiessen 2009 einen 30-jährigen Familienvater invalid – laut Polizei «aus Notwehr». Gegen den schiessenden Polizisten läuft eine Strafuntersuchung. Aber die Ermittlungen kommen seit über zwei Jahren nicht voran, weil sich das Aargauer Obergericht dagegen wehrt, einen ausserkantonalen Staatsanwalt einzusetzen – obwohl die zuständige Staatsanwältin, die Oberstaatsanwaltschaft und selbst der Aargauer Justizdirektor Urs Hofmann genau dies beantragt haben. Der Anwalt des Familienvaters hatte im August 2009 einen ausserkantonalen Staatsanwalt verlangt. Die Aargauer Untersuchungsbehörden seien befangen, weil sie täglich mit der Polizei zusammenarbeiten müssten, argumentierte er. Dieser Antrag wurde abgewiesen – vom Aargauer Obergericht und vom Bundesgericht. Selbst Anwälte verstehen das nicht.
Die Aargauer Zeitung berichtete am 08. Februar 2011 in seinem Artikel «Fall Lucie: Und wieder [Unterschreitung des Mindestniveaus] die Behörden» über einen weiterer Fall von Befangenheit. Der ausserordentliche Untersuchungsrichter, der im Tötungsdelikt Lucie die Strafanzeige der Eltern des Opfers gegen die Aargauer Behörden behandelte, soll den Fall verschleppt haben. In der Folge reagierte Justizdirektor Urs Hofmann. Er forderte die Absetzung des für den Fall zuständigen ausserordentlichen Untersuchungsrichters Roland Miotti, da dieser nichts unternommen hätte. Im Interview mit der Aargauer Zeitung gibt Roland Trezzini, Vater von Lucie, sein Befremden über die Aargauer Justiz zum Ausdruck: «Ich muss schon sagen, dass die hohen Funktionäre grobe Fehler begangen haben.» «Der Aargau», sagt er, «handelt wie eine Bananenrepublik.»
Doch damit nicht genug. Am 14. August 2010 publizierte der Tagesanzeiger den Artikel «Wenn Kinder unter Polizeiaufsicht der Mutter übergeben werden». Im Juni 2010 hat das Bundesgericht der Mutter die Obhut über die Kinder zugesprochen. Diese will nun zurück nach Tschechien. Für die beiden Kinder ein fremdes Land. Nachdem eine erste Übergabe der Kinder am Widerstand der Kinder scheiterte, kamen zwei Polizisten und verhafteten den Vater. In der Folge wandte sich die Anwältin des Vaters, Patrizia Jucker, mit einem superprovisorischen Antrag an den Gerichtspräsidenten des Bezirksgerichts Bremgarten, Peter Thurnherr: Die Kinder sollen so lange in der Obhut des Vaters bleiben, bis fachmännisch abgeklärt ist, was ihnen zuzumuten ist. Thurnherr wies den Antrag ab. Laut Jucker soll er sich am Telefon darüber ausgelassen haben, dass der Vater seine Kinder absichtlich zurückbehalte. Auch soll er eingeräumt haben, vor dem Rechtsspruch die Gegenpartei beraten zu haben. «Ein solcher Richter ist befangen», sagt die Anwältin und fordert nun, dass Thurnherr in Ausstand tritt und der Fall angesichts der neuen Tatsachen nochmals beurteilt wird. Umsonst. Während der Vater in der Haft sass, wurden die Kinder unter Aufsicht der Polizei der Mutter übergeben.
Anfang 2011 publizierte die Universität Zürich einen Demokratiebarometer. Es handelt sich dabei um ein Instrument zur Messung der Demokratiequalität. Die Schweiz liegt mit Rang 14 im Vergleich mit 29 etablierten Demokratien im Mittelmass. Die Universität Zürich kritisiert, in der Schweiz könne die Legislative die Regierung nur «sehr unzureichend kontrollieren». Die Judikative sei im Vergleich mit anderen Demokratien «nicht sehr unabhängig». – Und das will sie auch nicht. Parteientscheide und Schauprozesse sind die Folge davon.
Zensurschützer Thür Teil des Aargauer Filzes
Natürlich liess es sich der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür nicht nehmen, das Zensur-Urteil zu kommentieren. Gegenüber der Aargauer Zeitung im Artikel «Datenschützer Thür über Internet-Urteil: «Ein bedeutsames Urteil»» vom 13. November 2011 spricht Thür von einem wegweisenden Entscheid: «Mit dem Umfeld, in dem die schwarze Liste hier eingebettet war, wurde ein Zusammenhang mit schweren Vergehen wie Kinderhandel oder Kindsmisshandlung suggeriert. So etwas darf nicht hingenommen werden». Wie er zu diesem abstrusen Schluss kommt, lässt Hanspeter Thür offen.
Was Thür – wahrscheinlich aus Datenschutzgründen – ebenso verschweigt: Er ist selbst Teil des Aargauer Filzes. 1985 erfolgte seine Wahl in den Grossen Rat des Kantons Aargau. Seine Anwaltskanzlei steht unmittelbar neben dem Aargauer Obergericht. Er selbst ist Mitglied im Aargauer Anwaltsverband und fühlte sich wie die anderen Anwälte ebenfalls nicht frei, den Autor zu vertreten respektive in einem laufenden Verfahren rechtspersönliche Bemerkungen zum Kläger vorzunehmen. Zumindest aber fühlte sich Thür frei, öffentlich zum Entscheid seines Kollegen Stellung zu nehmen und – davon geht der Autor aus – zusammen mit Ackle, Marbet und Thurnherr am 15. November 2011 im Hotel Krone deren Erfolg zu feiern.
Aargauer Zeitung zeigt missionarischen Eifer
Selbst die Aargauer Presse biedert sich dem Aargauer Justiz-Sumpf an. Namentlich das Monopol-Verlagshaus AZ Medien AG mit Sitz in Aarau, eines der führenden Medienunternehmen der Schweiz, zu welchem 17 Zeitungen gehören. Darunter die Aargauer Zeitung und die AZ Sonntag. Der für die AZ Medien AG tätige Journalist Toni Widmer wähnt sich in einer heiligen Berufung, einer göttlichen Mission, die Aargauer Justiz von jeder Kritik reinzuwaschen. Dafür lehnt er sich weit aus dem Fenster, überschreitet journalistische Grenzen und verletzt ethische Grundsätze. Im Gegenzug erhofft sich Widmer Privilegien.
Toni Widmer berichtete am 27. Juni 2010 unter dem Titel «Dieses Zeug muss endlich weg» erstmals in der AZ Sonntag über den Fall. Einseitig und tatsachenwidrig, weshalb sich der Autor mit einer Beschwerde an den Schweizer Presserat wandte. Die Beschwerde wurde gutgeheissen. In seiner Stellungnahme 55/2010 vom 23. Dezember 2010 rügte der Schweizer Presserat den Journalisten Toni Widmer. Demnach verstiess Widmer mit seinem Artikel gegen das Fairnessprinzip und gegen ethische Grundsätze. Der Presserat wies darauf hin, gerade weil dem Beschwerdeführer vorgeworfen wird, er prangere andere in persönlichkeitsverletzender Weise an, wäre die Anhörung zwingend gewesen. Genau aber diese hat Widmer unterlassen. Er gab einzig und alleine den klagenden Richter Marbet und Thurnherr das Wort.
Die Rüge des Schweizer Presserates hinderte Widmer jedoch nicht daran, am 13. November 2011 in einem erneut lausig recherchierten Artikel parteiisch über den Fall zu berichten. Auch diesmal kam der Autor nicht zu Wort, erfuhr erst im Nachhinein von dessen Publikation. An seiner Stelle durfte sich stattdessen eine anonyme Person zum Fall äussern, welche sich laut Widmer unter falschen Namen bei ihm meldete. Unseriöser kann Journalismus nicht mehr betrieben werden. In seinem Artikel behauptete Widmer tatsachenwidrig, das Aargauer Obergericht hätte zweitinstanzlich entschieden und der Autor sei verpflichtet worden, die gesamte Schwarze Liste von seinen Webseiten zu nehmen. Dies hätte er zwischenzeitlich auch getan. Alles Falschbehauptungen, die lediglich als Retorsion auf die Rüge des Schweizer Presserates dienten und den Autor in ein schlechtes Licht stellen sollen. Das erkannte dann auch die Redaktionsleitung der Aargauer Zeitung, welche Widmers Artikel kurzerhand von sämtlichen Webseiten der AZ Medien AG löschte. Die verlangte Berichtigung gegenüber dem Leser verweigerte die Redaktion jedoch. Für Widmer hat die Publikation dennoch ein Nachspiel. Der Autor hat erneut Beschwerde beim Schweizer Presserat eingereicht.
Der Pyrrhussieg – Nicht mehr als ein Strohfeuer
Toni Widmer bejubelte in seinem dilettantisch verfassten Artikel «Aargauer Obergericht entscheidet: Im Internet ist nicht alles erlaubt» das Urteil als Pyrrhussieg. Ein Sieg, welcher sich bereits einen Monat danach als kurzlebiges Strohfeuer entpuppt. Der vom Bezirksgericht Laufenburg zensurierte Eintrag hat überlebt: Die Schwarze Liste existiert zwischenzeitlich auf verschiedenen anderen Webseiten.
Das Internet lässt sich nicht zensieren, das hat die ganze Diskussion rund um Wikileaks längst gezeigt. Den beiden Klägern hätte das von Beginn an klar sein müssen. Aber sie können und wollen das Internet, die freiheitsliebende Internet-Community, nicht verstehen. Und was einmal im Netz ist, lässt sich ohnehin nicht mehr entfernen.
In der Zwischenzeit publizierte der Autor eine neue Liste mit den Namen von Zensur-Richtern. Die Öffentlichkeit soll wissen, wer staatliche Zensur betreibt, welche Richter die verfassungsmässige Meinungs- und Informationsfreiheit wie auch die Pressefreiheit beschneiden. Transparenz ist das einzige Mittel gegen staatliche Willkür. Doch davon will die Aargauer Justiz nichts wissen. Wie der Teufel das Weihwasser, scheut sie das Licht.
Bezirksgericht Laufenburg nimmt China zum Vorbild
Ganz im Sinne des Bezirksgerichtes Laufenburg darf auch in China einzig die staatlich kontrollierte Presse über das Regime berichten. Diese lässt sich lenken, ist instrumentalisierbar. Privatpersonen steht keine Wächterfunktion zu. Deren öffentliche Kritik am Regime endet in Zensur und in einer Demonstration staatlicher Autorität. Kritiker werden wirtschaftlich ruiniert und mit Strafen Mundtot gemacht. Auch in China dürfen Private nicht behaupten, das Regime handle rechtswidrig, verletze die Interessen der Schwächsten. Mit seinem Urteil stellt sich die Aargauer Justiz an die Seite totalitärer Staaten. Weiter so, Eid-Genossen!
Hinschauen eine Straftat
Aktuell läuft im Kino der bewegende Film «Der Verdingbub» des Produzenten Peter Reichenbach. Filmplakate titeln: «Alle wussten es. Die meisten schauten weg». Und jene, welche betroffen hinschauten, erlitten staatliche Verfolgung. So wurde die engagierte Lehrerin, welche die Misshandlungen des Verdingbubes bei den zuständigen Behörden meldete und deren Wegschauen mutig kritisierte, entlassen. Zivilcourage fordert seinen Preis. Gestern wie heute.
Mit seinem Zensur-Urteil hat das Bezirksgericht Laufenburg das Wegschauen formell verordnet. Der Autor darf weder heute noch in Zukunft behaupten, der Präsident der Aargauer Vormundschaftskammer verletzte die Rechte von Kindern oder unterstütze Entscheide, welche die Interessen von Kindern verletze. Tut er es trotzdem, begeht er eine Straftat. Damit besitzt Guido Marbet einen Blankoscheck bezüglich Kritik seitens Privatpersonen an seiner bisherigen wie auch künftigen Amtsführung. Schweizerinnen und Schweizer dürfen sich also nicht wundern, dass Behörden und Gerichte kinderfeindliche Entscheide fällen, wenn Privatpersonen nicht mehr hinsehen dürfen und schweigen müssen. Und der akkreditierten Presse fehlt leider nach wie vor das nötige Rückgrat, um über tausende dieser Einzelschicksale zu berichten. Auch sie lebt vom Filz, ist eng verbandelt mit Politik und Justiz. Daher schafft es auch nur selten ein Skandal an die Öffentlichkeit: Dann, wenn «Genug Fleisch am Knochen» ist, wie es im Fachjargon heisst. Die anderen Betroffenen bleiben auf ihren blanken Knochen sitzen. Mit ihrem bis heute anhaltenden Schweigen, macht sich die Presse mitschuldig am Leid tausender Kinder. Kinder, die keine Stimme haben, deren Hoffnungen und Wünsche kein Gehör finden.
Die Organisation «Kinder ohne Rechte» orientiert sich am Interesse der Kinder. Aus diesem Grund wird der Autor auch weiterhin Missstände öffentlich machen und die Verantwortlichen beim Namen nennen. Er anerkennt das verfassungswidrig zustande gekommene Zensur-Urteil nicht an. Eine totalitär amtende Justiz verlangt mutige Menschen.
Eignungstest für Entscheidungsträger
Im Rahmen der Revision des Vormundschaftsrechts tritt auf den 01. Januar 2013 das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Die Laienbehörden sollen einer Fachbehörde weichen. Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Leider zeigen aber gerade die in der Presse kritisierten Entscheide der Aargauer Vormundschaftskammer die Grenzen einer Fachbehörde auf. Es reicht nicht aus, nur über das nötige Fachwissen zu verfügen, darüber hinaus erfordert es auch eine persönliche Eignung. Der breite Ermessensspielraum bei Kindesschutzmassnahmen ermöglicht immer wieder Entscheide, die nicht das Interesse der Kinder wiedergeben. Kinder gehören zu den Schwächsten unserer Gesellschaft. Fehlurteile treffen sie besonders hart. Dementsprechend hoch ist deren Schutzbedürfnis.
Um die Entscheidungs-Fähigkeit von Richtern und Behördenmitglieder im Vormundschaftswesen zu garantieren, benötigt es zwingend einen Eignungstest. Entscheidungsträger sollen auf ihre persönliche Eignung hin psychologisch begutachtet werden. Damit soll das dringend nötige Fingerspitzengefühl gegenüber Kinder und deren Angehörigen garantiert werden. Zum Wohle der Kinder.
In den letzten Jahren wurde in der Presse immer wieder Kritik an der Amtsführung von Oberrichter Guido Marbet und Bezirksgerichtspräsident Peter Thurnherr laut.
https://t.me/GenderFukc