22-07-2012, 05:20
http://www.mittelbayerische.de/nachricht...unden.html
Zusammenfassung: JA sagt, Vater ist beschränkt. Er kann sich nicht um die Kinder kümmern. Vater sieht das ein und bringt die Kinder zur Grossmutter, wo er eine gute Betreuung annimmt und gegen die nichts vorliegt. Das gibt man zu. Die Kinder seien wohlbehalten. Trotzdem muss der Vater verurteilt werden. Er hat eine Räuberische Erpressung begangen. Denn für das JA ist zuerst ein externer Betreuer besser.
Zitat:Er hatte am Freitag seine fünf und sechs Jahre alten leiblichen Töchter, für die er nur ein eingeschränktes Besuchsrecht hatte, entführt. Am Samstagvormittag waren die Mädchen schon wohlbehalten bei ihrer Großmutter angetroffen worden.
Zitat: Der Betreuer sagte aus, der 30-Jährige habe ein Messer gezückt. Auf dem Spielplatz sei bislang aber kein Messer gefunden worden, hieß es.
Zitat:Die Staatsanwaltschaft Traunstein stellte Haftantrag unter anderem wegen räuberischer Erpressung
Zusammenfassung: JA sagt, Vater ist beschränkt. Er kann sich nicht um die Kinder kümmern. Vater sieht das ein und bringt die Kinder zur Grossmutter, wo er eine gute Betreuung annimmt und gegen die nichts vorliegt. Das gibt man zu. Die Kinder seien wohlbehalten. Trotzdem muss der Vater verurteilt werden. Er hat eine Räuberische Erpressung begangen. Denn für das JA ist zuerst ein externer Betreuer besser.