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Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit?
#8
Eins vorweg: Ich halte dich für nicht echt!

So, nun zu dem Anderen: Du glänzt hier mit Fachwissen und anderem; du stolperst aber über Formulierungen von Anwälten ("... bis zum 18. Lebensjahr ..") et cetera.

Du hast noch Kontakt zur Kindsgebährerin aber hast seit der Geburt keinen Kontakt mehr zum Kind!?

Und du bekommst jedesmal "Pfändungen", wenn du nachfragst nach profanen Dingen, wie z.B. Zeugnissen?

Putzig!

So belesen - und du kennst dennoch nicht mal den Selbstbehalt
(welcher bei 950,- liegt aktuell, Hase (m/w)).

Wie heißt dein Kind eigentlich?
- oder kommt da gleich eine Pfändung; bei dieser Frage ...
"Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer in sich angeschlagenen Gesellschaft zu sein"
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RE: Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit? - von carnica - 22-07-2012, 15:44

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