22-07-2012, 15:48
Egal ob echt oder nicht:
Die Moralkeule ist verlogen und bemäntelt nur rücksichtslosen, durch zugrundeliegendes Eigennutzdenken angetrieben Egoismus derjenigen, die seine bigotte Moral herumjaulen. Es ist Zeitverschwendung, mit Moraltrotteln zu argumentieren. Orientiere dich nicht an unbeteiligten Schwätzern, sondern an eigenen Zielen. 99% dieser Figuren würden genau das Gegenteil jaulen, wenn sie selbst mal jahrzehntelang mit gesteigerter Erwerbsobliegenheit überzogen werden und vom Pfändungsfreibetrag zu leben hätten, während ihnen die Kinder weggenommen und der Kontakt sabotiert wird.
Das Zitat oben in deinem Posting sagt nicht viel über deinen Fall aus, ausser dass der Schreibende Textbausteine ohne Ahnung wiederkäut. Sei generell vorsichtig, dass du über ein Forenposting nicht identifizierbar wirst, wenn du weitere Inhalte einstellen willst. Interessant wäre auch etwas über die Anfangszeit und das Vorher deiner Vaterschaft zu hören, wenn auch nicht der Unterhaltsfragen wegen.
Du musst also den Titel von 1998 angreifen. Was steht da genau drin? Eine Zeitbeschränkung? Wenn dort eine steht, aber in der Pfändung keine, dann gilt trotzdem eine. Gab es danach noch irgendwelche Änderungen, gerichtlichen Ereignisse?
Erster Schritt jetzt: Adresse des Unterhaltsberechtigten feststellen (siehe Lebensbescheinigung). Dann unter enger Fristsetzung Schulbescheinigung anfordern, z.B. das letzte Zeugnis. Je nach dem, wie gut du das mütterliche Einkommen nachweisen kannst, steht danach (schon vor dem 18. Geburtstag!) eine Klage an, die sie zur Übernahme des Barunterhalts zwingt. Eure Einkommensunterschiede machen das möglich. Wäre eigentlich schon vor vielen Jahren nötig gewesen....
Die Moralkeule ist verlogen und bemäntelt nur rücksichtslosen, durch zugrundeliegendes Eigennutzdenken angetrieben Egoismus derjenigen, die seine bigotte Moral herumjaulen. Es ist Zeitverschwendung, mit Moraltrotteln zu argumentieren. Orientiere dich nicht an unbeteiligten Schwätzern, sondern an eigenen Zielen. 99% dieser Figuren würden genau das Gegenteil jaulen, wenn sie selbst mal jahrzehntelang mit gesteigerter Erwerbsobliegenheit überzogen werden und vom Pfändungsfreibetrag zu leben hätten, während ihnen die Kinder weggenommen und der Kontakt sabotiert wird.
Das Zitat oben in deinem Posting sagt nicht viel über deinen Fall aus, ausser dass der Schreibende Textbausteine ohne Ahnung wiederkäut. Sei generell vorsichtig, dass du über ein Forenposting nicht identifizierbar wirst, wenn du weitere Inhalte einstellen willst. Interessant wäre auch etwas über die Anfangszeit und das Vorher deiner Vaterschaft zu hören, wenn auch nicht der Unterhaltsfragen wegen.
Du musst also den Titel von 1998 angreifen. Was steht da genau drin? Eine Zeitbeschränkung? Wenn dort eine steht, aber in der Pfändung keine, dann gilt trotzdem eine. Gab es danach noch irgendwelche Änderungen, gerichtlichen Ereignisse?
Erster Schritt jetzt: Adresse des Unterhaltsberechtigten feststellen (siehe Lebensbescheinigung). Dann unter enger Fristsetzung Schulbescheinigung anfordern, z.B. das letzte Zeugnis. Je nach dem, wie gut du das mütterliche Einkommen nachweisen kannst, steht danach (schon vor dem 18. Geburtstag!) eine Klage an, die sie zur Übernahme des Barunterhalts zwingt. Eure Einkommensunterschiede machen das möglich. Wäre eigentlich schon vor vielen Jahren nötig gewesen....