22-07-2012, 16:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-07-2012, 17:09 von Camper1955.)
(22-07-2012, 16:48)Skippie schrieb: Hab Anwalt aber denke mal so oft müssen sich Anwälte nicht mit 170er beschäftigen außerdem denke ich mal sehr kompliziert ( viele Strafrichter blicken ja nicht durch da das Straf u Familienrecht vermischt werden)
Es soll aber eben ein Anwalt sein, der Familienrecht Familienrecht sein läßt.
Wenn der selber anfängt Straf- und Familienrecht durcheinander zu würfeln, dann ist es der falsche Anwalt.
Strafrecht hat mit Zivil(Familien)recht nichts zu tun. Genauso ist es umgekehrt. Der Anwalt sollte die Staatsanwaltschaft schon darauf aufmerksam machen können.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.