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Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit?
#11
OK, Azrael1966, ziehe meinen Anwurf zurück!

Du steckst mächtig in der Kacke; in jeder Hinsicht.

Im Moment kannst du nur Prioritäten setzen:

1. Diesen Titel ändern. Das Ex verdient 3.500,- netto, du wesentlich weniger. Paragraphen dazu nannte dir weiter oben schon jemand. Das steht so im BGB ...

2. Die KM auffordern, ihre Einkünfte offen zu legen! Wichtig: Das steht dir zu ab der Volljährigkeit

3. Auf dich selbst achten.

Du scheinst seit Jahren auf einem Scheiterhaufen zu sitzen und hast einiges 'ausgesessen'. Nun holt dich die Vergangenheit ein - und ich verurteile das nicht; weiß Gott nicht ...

Mutti ist nun auch verpflichtet ab dem 18.ten Geburtstag. Vorher war sie es auch schon; nicht nur auf den "Naturalunterhalt"
- man verschwieg es dir nur!

Step I kann aktuell nur eine Abänderungsklage sein -> gegen diesen bestehenden Titel
(inklusive Offenlegung der Einkommen der Ex; da euer Kind [bald] volljährig)

Gegen die Nachforderungen bist du allerdings damit nicht gefeit.

Alles Gute; fürs Erste
"Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer in sich angeschlagenen Gesellschaft zu sein"
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RE: Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit? - von carnica - 22-07-2012, 17:12

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