Moin Azrael.
Warum zahlst Du nicht einfach den vollen Mindest-KU?
Dann wäre nach Tabelle eine Pfändung nicht möglich.
Schließlich wäre nur noch zu klären, warum Du nicht ergänzendes ALG II beantragst und KU-Rückstände mit einem Winzbetrag zurück führst? Wo liegt die Hemmung?
Ich habe mal überschlägig gerechnet:
Du bist nach SGB II bedürftig und hast Anspruch auf über 400 € 'Aufstockung'. Nach Abzug von Miete und KU solltest Du ca. 700 € zum Leben für Dich haben.
Was genau zahlst Du an Warmmiete ohne Strom?
Warum zahlst Du nicht einfach den vollen Mindest-KU?
Dann wäre nach Tabelle eine Pfändung nicht möglich.
Schließlich wäre nur noch zu klären, warum Du nicht ergänzendes ALG II beantragst und KU-Rückstände mit einem Winzbetrag zurück führst? Wo liegt die Hemmung?
Ich habe mal überschlägig gerechnet:
Du bist nach SGB II bedürftig und hast Anspruch auf über 400 € 'Aufstockung'. Nach Abzug von Miete und KU solltest Du ca. 700 € zum Leben für Dich haben.
Was genau zahlst Du an Warmmiete ohne Strom?