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Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit?
#12
Moin Azrael.

Warum zahlst Du nicht einfach den vollen Mindest-KU?
Dann wäre nach Tabelle eine Pfändung nicht möglich.

Schließlich wäre nur noch zu klären, warum Du nicht ergänzendes ALG II beantragst und KU-Rückstände mit einem Winzbetrag zurück führst? Wo liegt die Hemmung?

Ich habe mal überschlägig gerechnet:
Du bist nach SGB II bedürftig und hast Anspruch auf über 400 € 'Aufstockung'. Nach Abzug von Miete und KU solltest Du ca. 700 € zum Leben für Dich haben.

Was genau zahlst Du an Warmmiete ohne Strom?
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RE: Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit? - von Skipper - 22-07-2012, 18:54

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