22-07-2012, 20:02
@Skippie
nochmal:
dass sie Dir aller Wahrscheinlichkeit nach einen Job hätte vermitteln können, wenn Du Dich dem JobCenter zur Verfügung gestellt hättest, reicht nicht!
Sie müssen Dir beweisen, dass Du einen Dir angebotenen Job abglehnt hast.
Gute Aussichten zu haben, in der Region vermittelt werden zu können, erfreut uns alle sehr.
Aber es bleibt nun einmal Spekulation.
Im Übrigen hast Du Dich ausreichend und intensiv in der Region beworben - ohne Erfolg. Das Gegenteil soll Dir erst einmal jemand beweisen.
Damit hast Du aber Deinerseits bewiesen, dass die JobCenter-Mitarbeiterin die Lage und Situation richtig einzuschätzen nicht kompetent ist.
Stell den Antrag, zu dem ich Dir oben geraten habe.
Dann weiß man von vornherein, dass man Dich erst gar nicht in dieser Hinsicht "über den Tisch zu ziehen" braucht.
In der Verhandlung selbst muss man sich nicht streiten.
Man legt höflich seine Rechtsauffassung dar.
"Frau StAin, bitte lassen sie uns das Reich der Fantasie wieder verlassen und uns wieder den realen Dingen zuwenden.
Ich bin nicht hier, um ihre Arbeit zu erledigen.
Ich muss ihnen gar nichts beweisen.
SIE müssen dem Gericht beweisen, dass ich mich nicht beworben habe und dass ich einen Job "definitiv" bekommen hätte, wenn ich mich dem JoCenter zur Verfügung gestellt hätte.
Selbst wenn eine passende Arbeitsstelle frei gewesen wäre - wie wollen sie beweisen, dass ich diesen Job auch erhalten hätte?"
Das läßt sich alles ohne Streit erklären.
Immer schön warten, bis die anderen ausgeredet haben, dann um das Wort bitten.
Das Schlimmste, was Du machen kannst, ist, dem Gericht zu unterstellen, dass es keine Ahnung hat oder sich mit ihm über Rechtsfragen zu streiten.
1. wird dann sehr schnell deutlich, dass man selbst rechtsunkundig ist, und
2. führt das in der Regel zu Auseinandersetzungen, die immer zu Lasten des Angeklagten gehen.
nochmal:
dass sie Dir aller Wahrscheinlichkeit nach einen Job hätte vermitteln können, wenn Du Dich dem JobCenter zur Verfügung gestellt hättest, reicht nicht!
Sie müssen Dir beweisen, dass Du einen Dir angebotenen Job abglehnt hast.
Gute Aussichten zu haben, in der Region vermittelt werden zu können, erfreut uns alle sehr.
Aber es bleibt nun einmal Spekulation.
Im Übrigen hast Du Dich ausreichend und intensiv in der Region beworben - ohne Erfolg. Das Gegenteil soll Dir erst einmal jemand beweisen.
Damit hast Du aber Deinerseits bewiesen, dass die JobCenter-Mitarbeiterin die Lage und Situation richtig einzuschätzen nicht kompetent ist.
Stell den Antrag, zu dem ich Dir oben geraten habe.
Dann weiß man von vornherein, dass man Dich erst gar nicht in dieser Hinsicht "über den Tisch zu ziehen" braucht.
In der Verhandlung selbst muss man sich nicht streiten.
Man legt höflich seine Rechtsauffassung dar.
"Frau StAin, bitte lassen sie uns das Reich der Fantasie wieder verlassen und uns wieder den realen Dingen zuwenden.
Ich bin nicht hier, um ihre Arbeit zu erledigen.
Ich muss ihnen gar nichts beweisen.
SIE müssen dem Gericht beweisen, dass ich mich nicht beworben habe und dass ich einen Job "definitiv" bekommen hätte, wenn ich mich dem JoCenter zur Verfügung gestellt hätte.
Selbst wenn eine passende Arbeitsstelle frei gewesen wäre - wie wollen sie beweisen, dass ich diesen Job auch erhalten hätte?"
Das läßt sich alles ohne Streit erklären.
Immer schön warten, bis die anderen ausgeredet haben, dann um das Wort bitten.
Das Schlimmste, was Du machen kannst, ist, dem Gericht zu unterstellen, dass es keine Ahnung hat oder sich mit ihm über Rechtsfragen zu streiten.
1. wird dann sehr schnell deutlich, dass man selbst rechtsunkundig ist, und
2. führt das in der Regel zu Auseinandersetzungen, die immer zu Lasten des Angeklagten gehen.