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Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit?
#16
(22-07-2012, 16:37)Azrael1966 schrieb: Und wie bekomme ich die Adresse heraus?...mit dem Jugendamt reden oder Meldestellen?.
Ich weiss nur die Stadt, mehr aber auch nicht.

Ich schrieb es schon: Lebensbescheinigung beim Einwohnermeldeamt der Zielstadt anfordern: http://bit.ly/MCKeaQ

Du kannst auch erst beim Jugendamtsbeistand fragen. Wenn er sich weigert, richte deine Anfrage an ihn mit der Forderung, die zu bearbeiten. Etwa so,


Jugendamtsbeistand Maier,

Sie behaupten von sich, meinen Sohn XY, geb. am XX.XX.XX zu bebeistanden. Schulbescheinigungen habe ich nie erhalten, ich vermute dass mittlerweile ein Betrug vorliegt, eine Unterhaltserschleichung weil XY gar nicht mehr in eine allgemeinbildende Schule geht.

Da Sie mir die Anschrift von XY verweigern und sich als Vertreter von XY darstellen, haben sie mir eine aktuelle Schulbescheinigung im Original vorzulegen. Dafür setze ich Ihnen eine Frist von 14 Tagen, gültig ab Poststempel. Erhalte ich binnen dieser Frist keine positive Antwort, haben Sie mir unverzüglich zu bestätigen, dass keinerlei Barunterhaltsansprüche mehr bestehen. Bei einer Weigerung gehen ich davon aus, dies gerichtlich klären zu müssen.

gezeichnet Dr. Ückeberger
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RE: Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit? - von p__ - 22-07-2012, 20:23

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