(22-07-2012, 20:13)Azrael1966 schrieb: (...)Das ist grober Jobcenter-Unfug.
Nachtrag:
Zitat:Schließlich wäre nur noch zu klären, warum Du nicht ergänzendes ALG II beantragst
Weil ich keines bekomme, laut Aussage des Jobcenters ist Kindesunterhalt Privatvergnügen.
Für das Jobcenter habe ich also mein volles Nettogehalt und bin nicht bedürftig.
Siehe Anspruchsgrundlage SGB II, § 11b Absetzbeträge, Abs 1 Satz 7, und meine Berechnung dazu.
Nimm Dir einen Fachanwalt für Sozial- und Familienrecht und hau der Bande auf die Finger.
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