23-07-2012, 09:41
Guten Morgen ihr Forumer,
jetzt muss ich hier mal in dem Beitrag meiner Frau nachfragen.
Wenn UVG Schulden von sagen wir mal 3000€ bestehen würden was könnte man denn von einem Unterhaltspflichtigen pfänden wenn er allein wohnt also ab welcher Einkommenshöhe könnte man überhaupt pfänden??
Und was ist wenn in dem Haushalt noch ein Erw. und ein mind. Kind leben?
Bernie
jetzt muss ich hier mal in dem Beitrag meiner Frau nachfragen.
Wenn UVG Schulden von sagen wir mal 3000€ bestehen würden was könnte man denn von einem Unterhaltspflichtigen pfänden wenn er allein wohnt also ab welcher Einkommenshöhe könnte man überhaupt pfänden??
Und was ist wenn in dem Haushalt noch ein Erw. und ein mind. Kind leben?
Bernie