23-07-2012, 09:53
(23-07-2012, 09:41)Bernie schrieb: Guten Morgen ihr Forumer,
jetzt muss ich hier mal in dem Beitrag meiner Frau nachfragen.
Wenn UVG Schulden von sagen wir mal 3000€ bestehen würden was könnte man denn von einem Unterhaltspflichtigen pfänden wenn er allein wohnt also ab welcher Einkommenshöhe könnte man überhaupt pfänden??
Und was ist wenn in dem Haushalt noch ein Erw. und ein mind. Kind leben?
Bernie
Hallo Bernie,
Du gehst meines Erachtens die Sache falsch an.
Du bist behindert, wenn nicht sogar schwerbehindert. Von daher solltest Du schon beim Vollstreckungsgericht einen Antrag auf einen höheren Pfändungsfreibetrag stellen.
Das kannst Du vorher schon ohne Anwalt machen. Lehnt der Rechtspfleger eine Erhöhung Deines pfändungsfreien Betrages ab, dann nimm Dir einen Anwalt, der genau das durchsetzt. Unabhängig davon, mit wie vielen Menschen Du zusammen lebst.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.