23-07-2012, 13:05
(23-07-2012, 12:18)RobertK schrieb: Das JC wiederum wollte, dass ich nun gegen meine EX vorgehe und den Unterhalt nach unten wieder anpassen lasse bis zur Bedürftigkeitsgrenze, was natürlich absurder Blödsinn ist.Das ist totaler Blödsinn.
Auch in dem Vergleich wurde "unter richterlicher Aufsicht" das Maß der "gesetzlichen Unterhaltspflicht" ermittelt. Daran hat sich das JC zu halten und entsprechend §11b..Nr 7 zu verfahren.
Sicher hast du auch das schon gelesen:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=5412
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #