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Angeblich hat das OLG Düsseldorf zum 01.07.2012...
#4
Das reicht:

24. Rundung


Der Unterhalt ist auf volle Euro zu runden.


mehr braucht man nicht lesen. Warum auf vollen Euro runden? Da sieht man welchen Geistes Kind das ganze ist.
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RE: Angeblich hat das OLG Düsseldorf zum 01.07.2012... - von Jigsaw - 24-07-2012, 09:11

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