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Angeblich hat das OLG Düsseldorf zum 01.07.2012...
#6
(24-07-2012, 09:11)Fluechtling schrieb: Das reicht:

24. Rundung


Der Unterhalt ist auf volle Euro zu runden.


mehr braucht man nicht lesen. Warum auf vollen Euro runden? Da sieht man welchen Geistes Kind das ganze ist.

Wo ist das Problem?

Das macht doch jährlich maximal 6,-€ aus.
Zu Lasten oder zu Gunsten des Unterhaltspflichtigen.
Naja, eigentlich maximal 5,88 € zu Gunsten des Pflichtigen :-)
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RE: Angeblich hat das OLG Düsseldorf zum 01.07.2012... - von Eifelaner - 24-07-2012, 09:30

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