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Angeblich hat das OLG Düsseldorf zum 01.07.2012...
#9
Die Düsseldorfer Tabelle samt Leitlinien stellt sich ja als eine liebenswerte Sammlung von arbeitsvereinfachenden Tips dar. Natürlich weiss jeder in der Branche und handelt auch danach, also ob sie eine Erweiterung des BGB wäre. Weil es in den Köpfen der Roben wirkt, aber keine Verantwortung und Gestalt hat, bleibt es unangreifbar.

Der ehrliche Weg wären konkretere Gesetze, so wie es manche andere Rechtsordnungen machen. Das würden den Möchtegern-Gesetzgebern in Düsseldorf den Dampf ablassen. Deshalb wirds das nicht geben. ist viel bequemer so für die Roben.
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RE: Angeblich hat das OLG Düsseldorf zum 01.07.2012... - von p__ - 24-07-2012, 10:19

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