Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Angeblich hat das OLG Düsseldorf zum 01.07.2012...
#14
@p

Aber 250 € ist bei Deinem Beispiel dann auch die Grenze der Inanspruchnahme. Egal ob es 1 2 3 oder 4 Kinder sind.

Bei 1400 € Netto zahlte Papa bisher mindestens 450 € KU, so denn er zahlte und wurde über die gesteigerte Erwerbspflicht dazu verurteilt mehr zu bezahlen.

Nach dem Einkommen der Mama wurde ja nie gefragt.

Offenbar hat sich das jetzt geändert.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Angeblich hat das OLG Düsseldorf zum 01.07.2012... - von Camper1955 - 24-07-2012, 12:22

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste