24-07-2012, 12:33
Mit Gütergemeinschaft ist alles Gemeinschaftsgut und kann somit gepfändet werden. In einer Zugewinngemeinschaft sowie bei Gütertrennung gehört alles irgendwem, der Gerichtsvollzieher darf aber bei einigen Dingen vermuten dass es dir gehört wenn du nichts anderes nachweisen kannst. Deswegen hab ich seit Jahren nichts mehr offiziell gekauft, das läuft alles auf fremde Namen. Wenn der GV nun endlich mal kommen würde (die Versager tun das leider nicht), könnte ich ihm einen Ordner mit Rechnungen präsentieren, wo z.B. drinsteht dass der Rechner auf dem ich dieses Posting tippe gar nicht mir gehört. Ich hab den geliehen. Von der Mülltonne bis zum juristischen Fachbuch: Mir gehört nix und ich kann es nachweisen. Wäre ich in Gütergemeinschaft verheiratet, würde mir das nichts bringen, ausser ich hätte die Sachen vor der Ehe gekauft (und könnte das nachweisen!).
Die detaillierte Antwort ist noch viel, viel länger und aufwendiger. So viel Beratung kann man in einem Forum nicht leisten. Gehe zu einem Notar, trage ihm dein Anliegen vor und vereinbare per Ehevertrag eine modifizierte Zugewinngemeinschaft.
Die detaillierte Antwort ist noch viel, viel länger und aufwendiger. So viel Beratung kann man in einem Forum nicht leisten. Gehe zu einem Notar, trage ihm dein Anliegen vor und vereinbare per Ehevertrag eine modifizierte Zugewinngemeinschaft.