24-07-2012, 13:53
Ein kurzes Update
Die Generalstaatsanwaltschaft München hat beim OLG München/Strafrecht beantragt, von der Verfolgung des Tatkomplexes ab November 2007 anszusehen, da er zum Tatkomplex zwischen Mai 2006 und Juli 2007 nicht erheblich ins Gewicht fällt. Rechtsgrundlage hierfür ist der § 154 Abs. 2 StPO
Das Ganze geschah am 13.07.2012
Auch das Aktenzeichen hat sich geändert.
Es lautet nun 5 St RR (II) 204/12
Für Neulinge zur Information: Dieses Posting ist die Fortsetzung des Threadtitels und gehört unmittelbar zu Posting Nr. 1 und den folgenden Postings.
Gerichtswege sind nun mal etwas länger und haben verschlungene Pfade.
lg
Camper
Die Generalstaatsanwaltschaft München hat beim OLG München/Strafrecht beantragt, von der Verfolgung des Tatkomplexes ab November 2007 anszusehen, da er zum Tatkomplex zwischen Mai 2006 und Juli 2007 nicht erheblich ins Gewicht fällt. Rechtsgrundlage hierfür ist der § 154 Abs. 2 StPO
Das Ganze geschah am 13.07.2012
Auch das Aktenzeichen hat sich geändert.
Es lautet nun 5 St RR (II) 204/12
Für Neulinge zur Information: Dieses Posting ist die Fortsetzung des Threadtitels und gehört unmittelbar zu Posting Nr. 1 und den folgenden Postings.
Gerichtswege sind nun mal etwas länger und haben verschlungene Pfade.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.