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Angeblich hat das OLG Düsseldorf zum 01.07.2012...
#23
Der BGH geht von ganz anderen Verhältnissen als in unserem Forenbeispiel aus. Dort sind es rund 978 EUR beim Elternteil A und 1600-1900 EUR bei Elternteil B.
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RE: Angeblich hat das OLG Düsseldorf zum 01.07.2012... - von p__ - 24-07-2012, 14:23

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