24-07-2012, 21:10
Eigentlich nichts großartig neues in den Leitlinien des OLG Düsseldorf. Weiterhin ist alles ziemlich schlampig und schwammig formuliert im Gegensatz zu anderen OLG-Leitlinien. Insbesondere wenn ich den Punkt Erhöhung des Selbstbehaltes lese.... Das ganze Unterhaltsrecht bedarf einer gründlichen Reform im Einklang mit der Sozialgerichtsbarkeit.