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Angeblich hat das OLG Düsseldorf zum 01.07.2012...
#30
(24-07-2012, 21:10)RobertK schrieb: Eigentlich nichts großartig neues in den Leitlinien des OLG Düsseldorf. Weiterhin ist alles ziemlich schlampig und schwammig formuliert im Gegensatz zu anderen OLG-Leitlinien. Insbesondere wenn ich den Punkt Erhöhung des Selbstbehaltes lese.... Das ganze Unterhaltsrecht bedarf einer gründlichen Reform im Einklang mit der Sozialgerichtsbarkeit.

Stimmt schon. Aber immer noch besser als die Hammer Leitlinien, die nur Wohnkosten als Grund sehen, den Selbstbehalt zu erhöhen.

Hier bleibt wenigstens Spielraum für Umgangskosten, Kosten für Linderung von (längeren) Krankheiten usw.

Letzteres ist auch in den Sozialrechten recht schwammig fomuliert und man muss wegen jedem Cent beim Kadi antreten, wenn man den Cent auch haben will.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Angeblich hat das OLG Düsseldorf zum 01.07.2012... - von Camper1955 - 25-07-2012, 00:09

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