25-07-2012, 10:49
(25-07-2012, 10:39)Ronin schrieb: Nun muss ich noch dazu sagen, das ich z.Zt. wieder Student bin und nur einen kleinen Job nebenbei habe mit dem ich mir so gerade meinen Lebensunterhalt verdiene..
Spielt keine Rolle. Du hast offenbar bereits eine Berufsausbildung. Damit ist dir unterhaltsrechtlich ein zusätzliches Studium verwehrt. Du wirst so gestellt, wie wenn du in deinem Beruf gutes Geld verdienen würdest. Das nennt sich "fiktives Einkommen". Natürlich kannst du nicht zahlen und so landest du gleich mal in dicken Schulden.