25-07-2012, 11:17
Hallo ihr lieben,
bis auf wieviel kann ein Selbstbehalt eines Unterhaltspflichtigen reduziert werden beim Zusammenleben mit einem neuen Partner.
Wenn der SB einemal 770 ist.
und wenn der SB 950 ist.
Geht man bei der berechnung vom sb aus oder vom tatsächlichen einkommen??
Wenn der Unterhaltspflichtige verheiratet ist ist die SB reduzierung eine Möglichkeit. Nutzt man denn mehrere Varianten zusammen um an mehr KU zukommen sprich:
einmal SB reduzierung, dann Unterhalt des neues Partners an den Unterhaltspflichtigen , taschengeld...um an mehr KU zukommen??
einen schönen sonnigen Tag wünsch ich euch allen !!!!!!!!!!!! nicole
bis auf wieviel kann ein Selbstbehalt eines Unterhaltspflichtigen reduziert werden beim Zusammenleben mit einem neuen Partner.
Wenn der SB einemal 770 ist.
und wenn der SB 950 ist.
Geht man bei der berechnung vom sb aus oder vom tatsächlichen einkommen??
Wenn der Unterhaltspflichtige verheiratet ist ist die SB reduzierung eine Möglichkeit. Nutzt man denn mehrere Varianten zusammen um an mehr KU zukommen sprich:
einmal SB reduzierung, dann Unterhalt des neues Partners an den Unterhaltspflichtigen , taschengeld...um an mehr KU zukommen??
einen schönen sonnigen Tag wünsch ich euch allen !!!!!!!!!!!! nicole